Unterrichtsversorgung (Lehrkräfte)


Die Zumessung von Stunden für pädagogisches Personal in Berlin erfolgt Schüler/innenbezogen und basiert auf den geltenden gesetzlichen Regelungen und Verordnungen der Berliner Schule. Die Zumessung bildet die idealtypische Bemessungsgrundlage der Versorgung mit Personal, die in der Verantwortung der einzelnen Schule organisatorisch umgesetzt wird.

Zumessung von Lehrkräften

In der Regel gilt für die Berliner Schule eine Schüler/innenbezogene Zumessung. Zu einzelnen Maßnahmen findet jedoch auch eine klassenbezogene bzw. eine schulbezogene Form der Zumessung Anwendung. Die organisatorische Umsetzung durch die einzelne Schule beinhaltet die Verwendung aller zugemessenen Stunden nach ihrem in diesen Richtlinien beschriebenem Zweck. Abweichungen ergeben sich, wenn z. B. durch personelle Unterdeckung Vertretung notwendig ist bzw. Stundenausfälle entstehen. In diesen Fällen ist die Stundentafel prioritär vor anderen in dieser Richtlinie beschriebenen Maßnahmen zu sichern.
Aus der Kombination von Netto/Brutto im Bestand der Schule an Stunden („Was bringen die Lehrkäfte mit?“) und dem Bedarf der Schulen an Stunden („Was bringen die Schüler/innen mit?“ ist für jede öffentliche Schule eine prozentuale Abbildung realisiert, die die Schulen täglich aktualisiert einsehen können.
Muster für die Darstellung der einzelnen Schule:


Die Statistik ermittelt fortlaufend den Lehrkräftebedarf und Lehrkräftebestand der öffentlichen Schulen und errechnet daraus die Bilanz der Unterrichtsversorgung:
  • Der aktuelle Lehrkräftebedarf beruht auf den gültigen pädagogischen Standards.
  • Der aktuelle Lehrkräftebestand besteht aus den aktiven Lehrkräften.
  • Die Bilanz der Unterrichtsversorgung erhält man, indem der Bestand (in Stunden) durch den Bedarf (in Stunden) geteilt und mit 100 multipliziert wird. Ziel ist eine Bilanz die als Anzeiger dient und den Bedarf vollständig abdeckt, sowie zwischen den einzelnen Schulen möglichst wenig Abweichungen aufweist.

Während der Bedarf einmal jährlich zum Stichtag 1.11. geprüft und festgeschrieben wird im Verfahren der Lehrkräftebedarfsfeststellung (LBF), können sich die Bestandsstunden der Lehrerinnen und Lehrern täglich verändern.
In Berlin werden – anders als in vielen anderen Bundesländern – bei der Feststellung der Bestandsstunden der Schulen übrigens nicht nur die Brutto Pflicht-Unterrichtsstunden nach den jeweiligen Schularten berücksichtigt, sondern für eine Netto-Betrachtung die nicht verfügbaren Stunden vorab abgezogen. Dies sind zusätzlich etwa 4% der gesamten Stundenanzahl der Berliner Schule. Ebenfalls zusätzlich erhalten die einzelnen Schulen exakt 3% ihres Bedarfs als Mittel für bei kurzfristigen Anfall von Vertretungsunterricht im Rahmen der Personalkostenbudgetierung.

Das Ergebnis der „Statistik der Unterrichtsversorgung“ wird in allen Zeitbezügen auf Ebene der Einzelschule ausgewiesen und auf die Ebenen Schulart, Region und Berlin summiert.

Ergebnisse der Unterrichtsversorgung Netto Bestand zu Brutto Bedarf für die letzten fünf Schuljahre im Zeitbezug LBF


Nach einzelnen Gliederungspunkten sind die Massnahmen der Zumessungsrichtlinien quantitativ in Stunden, Vollzeiteinheiten (VZE) und Euro (€) darstellbar.