Die Zumessung von Stunden für pädagogisches Personal in Berlin erfolgt Schüler/innenbezogen und basiert auf den geltenden gesetzlichen Regelungen und Verordnungen der Berliner Schule. Die Zumessung bildet die idealtypische Bemessungsgrundlage der Versorgung mit Personal, die in der Verantwortung der einzelnen Schule organisatorisch umgesetzt wird.
Zumessung von LehrkräftenIn der Regel gilt für die Berliner Schule eine Schüler/innenbezogene Zumessung. Zu
einzelnen Maßnahmen findet
jedoch auch eine klassenbezogene bzw. eine schulbezogene Form der Zumessung
Anwendung. Die
organisatorische Umsetzung durch die einzelne Schule beinhaltet die Verwendung aller
zugemessenen Stunden
nach ihrem in diesen Richtlinien beschriebenem Zweck. Abweichungen ergeben sich,
wenn z. B. durch personelle
Unterdeckung Vertretung notwendig ist bzw. Stundenausfälle entstehen. In diesen
Fällen ist die Stundentafel
prioritär vor anderen in dieser Richtlinie beschriebenen Maßnahmen zu sichern.
Aus der Kombination von Netto/Brutto im Bestand der Schule an Stunden („Was bringen
die Lehrkäfte mit?“) und
dem Bedarf der Schulen an Stunden („Was bringen die Schüler/innen mit?“ ist für jede
öffentliche Schule eine
prozentuale Abbildung realisiert, die die Schulen täglich aktualisiert einsehen
können.
Muster für die Darstellung der einzelnen Schule:
Das Ergebnis der „Statistik der Unterrichtsversorgung“ wird in allen Zeitbezügen auf
Ebene der Einzelschule
ausgewiesen und auf die Ebenen Schulart, Region und Berlin summiert.
Ergebnisse der Unterrichtsversorgung Netto Bestand zu Brutto Bedarf für die
letzten fünf Schuljahre im Zeitbezug LBF
Nach einzelnen Gliederungspunkten sind die Massnahmen der Zumessungsrichtlinien quantitativ in Stunden, Vollzeiteinheiten (VZE) und Euro (€) darstellbar.