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Glossar der Bildungsstatistik

In diesem Glossar finden Sie Begrifflichkeiten und deren Bedeutungen der Bildungsstatistik alphabetisch sortiert aufgelistet.
Über die Suchfunktion können Sie nach bestimmten Begriffen einfach und unkompliziert filtern. Sie können dabei sowohl nach den Begriffen, als auch nach den Abkürzungen suchen.
Bitte auf die Groß- und Kleinschreibung achten!

Die in diesem Glossar gewählte Formulierung "Schüler/-innen" (oder analog) bezieht sich zugleich auf die männliche, die weibliche und andere Geschlechteridentitäten.

*SchulG Berlin = Berliner Schulgesetz, GsVO = Grundschulverordnung, KMK = Kultusministerkonferenz/KMK-Definitionskatalog, SenBJF = Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie,
Sek I-VO = Sekundarstufe I-Verordnung Berlin, VO-GO = Verordnung über die gymnasiale Oberstufe, BMI = Bundesministerium für Innern und für Heimat,
BBiG = Berufsbildungsgesetz, Referat IIE = Aus-, Fort-, Weiterbildung für Lehrkräfte, Bildungsmedien, Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen

Begriff Abkürzung Bedeutung in der Bildungsstatistik Quelle*
Abbrecher/-inAbbrecher/-in sind Schüler/-innen, die Ihre Ausbildung vorzeitig und ohne Abschluss abbrechen und somit von der Schule abgehen.KMK
Abbrecher/-in der beruflichen SchulenAbbrecher/-in, die einen beruflichen Bildungsgang vor Ende des Bildungsganges beendet haben.Referat IC Bildungsstatistik
AbendgymnasiumAbendgymnasien sind Einrichtungen des Zweiten Bildungsweges. An diesen wird geeigneten Erwachsenen die Gelegenheit geboten die Berufsbildungsreife, die erweiterte Berufsbildungsreife, den mittleren Schulabschluss und die Fachhochschulreife nachträglich zu erwerben.SchulG Berlin §40
Abgänger/-inAls Abgänger/-in der allgemeinbildenden Schulen bezeichnet man Schüler/-innen mit erfüllter Vollzeitschulpflicht, die eine allgemeinbildende Schule ohne Abschluss verlassen haben.KMK
Abgänger/-in der beruflichen SchulenAbgänger/-innen der beruflichen Schulen sind Schüler/-innen des Berichtsschuljahres, die einen beruflichen Bildungsgang vollständig durchlaufen, aber das jeweilige Ziel des Bildungsganges (Abschluss/regelmäßige Teilnahme) nicht erreicht haben.Referat IC Bildungsstatistik
Abschlüsse der Sekundarstufe IDie Sekundarstufe I endet in Berlin mit den allgemeinbildenden Abschlüssen ->Berufsbildungsreife (BBR), ->erweiterte Berufsbildungsreife (eBBR) oder dem ->mittleren Schulabschluss (MSA).Referat IC Bildungsstatistik
Absolvent/-inAbsolventen/-innen der allgemeinbildenden Schulen sind Schüler/-innen des Berichtsschuljahres, die die Schule mit Abschluss verlassen haben. Eingeschlossen werden Schüler/-innen, die auf eine andere allgemeinbildende Schule gewechselt sind, um einen zusätzlichen Abschluss zu erwerben.KMK
Absolvent/-in der beruflichen SchulenAbsolvent/-innen der beruflichen Schulen sind Schüler/-innen des Berichtsschuljahres, die einen beruflichen Bildungsgang mit Erfolg vollständig durchlaufen haben. Sie haben das jeweilige Ziel des Bildungsganges erreicht. Eingeschlossen sind Schüler/-innen, die in einen anderen beruflichen Bildungsgang gewechselt sind, um einen zusätzlichen Abschluss zu erwerben.Referat IC Bildungsstatistik
Allgemeinbildende SchuleASAllgemeinbildende Schulen sind in Berlin die Grundschulen, die Gymnasien, die Integrierten Sekundarschulen, die sonderpädagogischen Förderzentren und die Freien Waldorfschulen sowie Schulen des Zweiten Bildungsweges (letztere werden oft extra aufgeführt). Davon abgegrenzt werden Berufliche Schulen.KMK
Allgemeine SchuleAllgemeine Schulen umfassen die allgemeinbildenden Schulen ohne die Förderschulen.KMK
Allgemeine SchulpflichtMit Beginn eines Schuljahres, am 01. August, werden alle Kinder schulpflichtig, die das sechste Lebensjahr vollendet haben oder bis zum folgenden 30. September vollenden werden. Die allgemeine Schulpflicht dauert zehn Schulbesuchsjahre und wird durch den Besuch einer Grundschule und einer weiterführenden allgemeinbildenden Schule erfüllt.SchulG Berlin §42
Anerkannte ErsatzschuleWird eine Ersatzschule staatlich anerkannt, ist damit das Recht verbunden, Prüfungen abzuhalten und Abschlusszeugnisse zu erteilen, die denen der öffentlichen Schule entsprechen. Ersatzschulen können allgemeinbildende oder berufliche Schulen in freier Trägerschaft sein, die den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in öffentlicher Trägerschaft entsprechen.Referat IC Bildungsstatistik
Anrechnungs- und ErmäßigungsstundenAuEAnrechnungs- und Ermäßigungsstunden werden Schulen bzw. Lehrkräften laut Zumessungsrichtlinien zugewiesen. Darunter befinden sich Ermäßigungsstunden für gesetzliche Verpflichtungen z.B. Schwerbehindertenermäßigung, Anrechnungsstunden für die Schulorganisation z.B. Schulleitungen und Anrechnungsstunden für besondere Tatbestände.Referat IC Bildungsstatistik
AntragskinderAuf Antrag der Erziehungsberechtigten können Kinder vorzeitig in eine Berliner Schule aufgenommen werden. Eine vorzeitige Aufnahme ist möglich, wenn das Kind keinen Sprachförderbedarf hat. Über den Antrag entscheidet die Schulaufsicht. SchulG Berlin § 42
AusbildungsfachAls Ausbildungsfächer werden Fächer von Lehrkräften entsprechend ihrer befähigungsrelevanten Ausbildung (Studienfach, Wahlfach, sonderpädagogische Fachrichtung) erfasst. -> weitere QualifikationenReferat IC Bildungsstatistik
Ausbildungsschule Im Rahmen des Vorbereitungsdienstes wird vom Leiter oder der Leiterin des Schulpraktischen Seminars eine Schule zur Erteilung von Ausbildungsunterricht zugewiesen.Referat IC Bildungsstatistik
Ausländische Schüler/-inAusländische Schüler/-innen, sind Schüler/-innen einer nichtdeutschen Nationalität oder Staatsangehörigkeit.Referat IC Bildungsstatistik
Ausstattung mit FachlehrkräftenZweck der Auswertungen zur Ausstattung mit Fachlehrkräften ist einerseits die Unterstützung der strategisch steuernden Aktivitäten auf der Ebene der Gesamtstadt bzw. der einzelnen Berufsfelder. Andererseits geben die Auswertungen auf Ebene der Einzelschule zusätzlich die Möglichkeit, die Wirkungsweise bisheriger steuernder Maßnahmen (Umsetzungen und Einstellungen) faktisch zu beurteilen und unmittelbar und unterrichtsbezogen rückzukoppeln. Aus den Ergebnissen der Modellrechnung der zukünftigen Schuljahre werden jährlich wichtige Rückschlüsse für die Einstellung von Lehrkräften gezogen. Hierzu werden als Ergebnis der Auswertungen für definierte Fächer Einstellungsgarantien in den Einstellungsverfahren ausgesprochen. In der Statistik werden folgende Größenordnungen untersucht: * fachgerechter Unterricht * erteilter Unterricht * fachgerechte Erteilung des Unterrichts.Referat IC Bildungsstatistik
AuszubildendeAZUBIAuszubildende sind Personen, die aufgrund eines Ausbildungsvertrages nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung eine betriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf erhalten.BBiG
Bedarf / UnterrichtsbedarfBedarf, oder auch Unterrichtsbedarf, ist die Unterrichtsstundenzahl, die einer Schule entsprechend den Zumessungsrichtlinien anerkannt wird, um den Unterrichtsbetrieb zu organisieren. Diese Zahl beinhaltet den Unterricht nach der Stundentafel, sowie den Teilungsunterricht und den allgemeinen Förderunterricht im Rahmen der strukturellen Förderung (z.B. Integration und Sprachförderung) sowie ab 2012/13 den Bedarf für Profile (z.B. für musische oder naturwissenschaftliche Züge).Referat IC Bildungsstatistik
Bedarfsberechnung des weiteren pädagogischen PersonalsBedarf wpPErzieher/-innen, Betreuer/-innen, pädagogische Unterrichtshilfen und Sozialarbeiter/-innen sind neben den Lehrkräften als weiteres pädagogisches Personal an Berliner Schulen tätig. Die Zumessung von Vollzeiteinheiten (VZE) für das weitere pädagogische Personal erfolgt Schüler/-innenbezogen und basiert auf den geltenden gesetzlichen Regelungen und Verordnungen der Berliner Schule. Die Zumessung bildet die idealtypische Bemessungsgrundlage der Versorgung mit landeseigenem pädagogischen Personal bzw. Personal eines freien Trägers, die in der Verantwortung der einzelnen Schule organisatorisch umgesetzt wird. Referat IC Bildungsstatistik
Bedarfsfeststellung des weiteren pädagogischen PersonalsBF wpPZum 1. November eines Jahres werden die am Ganztagsbetrieb teilnehmenden Schüler/-innen erhoben. Aus diesen Angaben, den Daten der Klassenstatistik und den nach den „Verwaltungsvorschriften für die Zumessung der Erzieher/-innen, Sozialarbeiter/-innen, Pädagogische Unterrichtshilfen sowie Betreuer/-innen (weiteres pädagogisches Personal) an öffentlichen allgemeinbildenden und beruflichen Schulen sowie Internaten“ in der jeweils geltenden Fassung zugrunde liegenden Berechnungsfaktoren wird der Bedarf jeder Schule für das landeseigene Personal und der Bedarf des Personals der freien Träger ermittelt. Dem gegenüber steht der ermittelte Bestand des landeseigenen weiteren pädagogischen Personals zum Stichtag 01.11. des Jahres. Die Bilanz aus Bedarf und Bestand bildet das jährliche Ergebnis der Bedarfsfeststellung.Referat IC Bildungsstatistik
Berliner AusbildungsmodellBAMDer neue einjährige Bildungsgang „Berliner Ausbildungsmodell” (BAM) wird in sechs Oberstufenzentren angeboten und richtet sich an junge Menschen, die eine duale Ausbildung anstreben, denen es aber nicht gelungen ist, einen passenden Ausbildungsplatz zu finden. Referat IC Bildungsstatistik
Berufliche SchuleBerufliche Schulen ist ein Sammelbegriff für mehrere Schularten. Nach der allgemeinen Schulausbildung folgt für viele Schüler/-innen die Berufsvorbereitung und Berufsausbildung. Es gibt verschiedene berufliche Bildungsgänge und Möglichkeiten, an Berufsschulen und Oberstufenzentren die Fachhochschulreife oder das Abitur zu erlangen.Referat IC Bildungsstatistik
Berufsabiturvgl. "Duales Abitur"Referat IC Bildungsstatistik
BerufsbildungsreifeBBRDie Berufsbildungsreife (ehemals Hauptschulabschluss) ist der erste allgemeinbildende Schulabschluss. Die Schüler/-innen werden in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch, Biologie, Chemie, Erdkunde, Französisch, Geschichte, Physik und Wirtschaft-Arbeit-Technik unterrichtet. Wer Bedarf hat, nimmt am Förderunterricht am Nachmittag teil. Zum Schuljahresende werden schriftliche Prüfungen in den Fächern Deutsch und Mathematik sowie drei mündliche Prüfungen (in Englisch, in einem naturwissenschaftlichen und in einem gesellschaftswissenschaftlichem Fach) abgelegt. Referat IC Bildungsstatistik
BerufsfachschuleBFSDie Berufsfachschule vermittelt Schüler/-innen, die nicht in einem Ausbildungsverhältnis stehen, in einjährigen Bildungsgängen eine fachbezogene berufliche Grundbildung zur Vorbereitung auf die künftige Berufsausbildung oder in mehrjährigen Bildungsgängen die für den gewählten Beruf erforderlichen praktischen Fertigkeiten und theoretischen Kenntnisse und erweitert ihre Allgemeinbildung.SchulG Berlin §30
Berufsoberschule BOSDie Berufsoberschule vermittelt in einem zweijährigen Vollzeitbildungsgang eine allgemeine und fachtheoretische Bildung. Sie führt zur fachgebundenen Hochschulreife und beim Nachweis der notwendigen Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache zur allgemeinen Hochschulreife. Die Berufsoberschule kann auch in Teilzeitform mit entsprechend längerer Dauer geführt werden. SchulG Berlin §32
BerufsschuleBSDie Berufsschule vermittelt Schülerinnen und Schülern, die in einem Berufsausbildungsverhältnis stehen, insbesondere die für den gewählten Beruf erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse und erweitert die Allgemeinbildung in Anknüpfung an die beruflich erworbenen Einsichten und Erfahrungen.SchulG Berlin §29
Bestand / UnterrichtsbestandBestand, oder auch Unterrichtsbestand, ist die Unterrichtsstundenzahl der an der Schule tätigen Lehrkräfte, die für die Erteilung von Unterricht zur Verfügung steht. Alle ausgewiesenen Werte in der Unterrichtsversorgung sind Netto-Angaben, d.h. es wurde der Bestand bereits um alle Anrechnungen und Ermäßigungen sowie die Stunden der nicht verfügbaren Lehrkräfte bereinigt: a) Anrechnungs- und Ermäßigungsstunden z. B. für Schulleitertätigkeit und andere Funktionsstellen bzw. auch für die Schwerbehindertenermäßigung. b) nicht verfügbare Stunden durch Lehrkräfte, die z. B. dauerkrank oder im Mutterschaftsurlaub sind. Ein Hamburger Modell wird nur berücksichtigt, wenn die Lehrkraft als langfristig erkrankt gemeldet wurde. In diesem Fall erfolgt die Anrechnung genau mit den Stunden, die sie tatsächlich erteilt. Referat IC Bildungsstatistik
Bestand an weiterem pädagogischen PersonalBestand wpPDer Bestand an weiterem pädagogischen Personal weist den Bestand an Erzieher/-innen, Sozialarbeiter/-innen, Pädagogischen Unterrichtshilfen sowie Betreuer/-innen in Vollzeiteinheiten (VZE) aus, welche in einem Beschäftigungsverhältnis zum Land Berlin stehen.Referat IC Bildungsstatistik
BetreuungsrelationDie Betreuungsrelation beschreibt die Versorgung einer Schule mit Lehrkräften auf Basis der für Unterrichtszwecke zur Verfügung stehenden Stunden bezogen auf die Gesamtschülerzahl der Schule. Ein Teil der Zumessung (vertreten durch die Schüler/-innenzahl) und die Ausstattung in Prozent fließen zusammen ein. Formel: Gesamtschüler/-innenzahl der Schule / verfügbare Vollzeiteinheiten der Lehrkräfte (ohne Anrechnungs- und Ermäßigungsstunden) der Schule für Unterrichtszwecke.Referat IC Bildungsstatistik
Bilanz in ProzentMan erhält die relative Ausstattung einer Schule in Bezug auf ihren Bedarf an Unterrichtsstunden. Dabei gilt als Zielwert 100%. Da nicht jede Lehrkraft alle Fächer unterrichtet kann es z. B. in grippeintensiven Zeiten trotz einer Ausstattung über 100 % hinaus dennoch zu generellen und zu fachlichen Engpässen kommen. Ein zeitnaher Ausgleich über Vertretungsmaßnahmen wie die Aufhebung von Teilungsunterricht oder die Anordnung von Mehrarbeit ist die Folge. Hilfetransfer aus einer anderen Schule, wie ihn sich Schule und Eltern verständlicherweise in solchen Fällen wünschen, ist häufig nicht einfach zu bewältigen, denn auch andere Schulen sind durch ihre Stundenpläne oft eng gebunden. Referat IC Bildungsstatistik
Bilanz in StundenDie Bilanz in Stunden ist die Differenz zwischen Bestand und Bedarf. Ist die Bilanz positiv, so stehen der Schule mehr Unterrichtsstunden zur Verfügung, als sie für die Erteilung des Unterrichts benötigt. Referat IC Bildungsstatistik
Bilanz Stundentafel in ProzentDie Bilanz Stundentafel in Prozent ist die relative Ausstattung einer Schule in Bezug auf ihren Bedarf an Unterrichtsstunden nach Stundentafel. Dazu gehören nur die Stunden, die tatsächlich nach Verordnung der jeweiligen Schulart vorgesehen sind. Der Wert liegt bei Schulen mit einer ausgeglichenen Unterrichtsversorgungs-Bilanz immer über 100%, da alle Schulen über Stundenzumessungen unterschiedlicher Art zusätzlich zur Stundentafel verfügen. Je höher der prozentuale Wert, je besser ist die Schule in der Lage den vorgesehenen Pflichtunterricht nach Stundetafel abzubilden. Referat IC Bildungsstatistik
Bilingualer ZugIn einem bilingualer Zug (auch Zweisprachiger Unterricht genannt) wird der Lehrstoff in mindestens einem Unterrichtsfach (Sachfach) in einer anderen Sprache vermittelt, oder es wird der gesamte Unterrichtsstoff generell in mehr als einer Sprache gelehrt.Referat IC Bildungsstatistik
Blickpunkt SchuleDer Blickpunkt Schule ist eine zusammenfassende Darstellung aller Statistiken, die zu jedem Schuljahr neu erscheint.Referat IC Bildungsstatistik
Duales Abitur / BerufsabiturDas Duale Abitur richtet sich besonders an leistungsstärkere Schüler/-innen nach der 10. Klasse, deren Mittlerer Schulabschluss (MSA) so gut ist, dass sie das Abitur erwerben können und zusätzlich ein Interesse an einem klassischem Lehrberuf haben.Referat IC Bildungsstatistik
EinrichtungSchulartspezifische Einrichtungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie im Hinblick auf Lehrpläne, Bildungsziel bzw. Qualifikationsniveau einen eigenständigen Charakter haben. Sie müssen demzufolge keine verwaltungsrechtliche eigenständige Organisationseinheit sein.KMK
EinschulungsbereichIn der Regel erfolgt die Anmeldung eines schulpflichtigen Kindes im Einschulungsbereich. Einschulungen können „vorzeitig“, „fristgemäß“ oder „verspätet“ erfolgen. Der Einschulungsbereich wird für jede Grundschule vom zuständigen Bezirksamt festgelegt. Über die Internetseite der SenBJF kann dies ermittelt werden.Referat IC Bildungsstatistik
EinschulungsuntersuchungESUMit der Einschulungsuntersuchung, die der öffentliche Gesundheitsdienst durchführt, wird überprüft, ob gesundheitliche oder entwicklungsbezogene Einschränkungen bestehen, die für den Schulbesuch von Bedeutung sind und möglicherweise Förderbedarf begründen. Im Zusammenhang mit der Entwicklung der ESU zum Instrument der Gesundheitsberichterstattung (§ 5 Abs. 3 Gesundheitsdienstreformgesetz) werden darüber hinaus auch Merkmale einbezogen, die die Gesundheit der Kinder allgemein im Kontext wesentlicher sozialer, familiärer und persönlicher Einflussgrößen beschreiben.Referat IC Bildungsstatistik
Ergänzende Förderung und BetreuungeFöBIm Rahmen des offenen und gebundenen Ganztagsbetriebs wird in der Primarstufe eine teilweise gebührenpflichtige ergänzende Förderung und Betreuung (eFöB) in Form von Modulen angeboten. Die Module umfassen die Zeiten 6 bis 7.30 Uhr (GGB und OGB), 13.30 bis 16 Uhr (nur OGB), 16 bis 18 Uhr (GGB und OGB), sowie die Ferienzeiten, wobei mehrere Module kombiniert gebucht werden können. Referat IC Bildungsstatistik
ErgänzungsschuleSchulen in freier Trägerschaft, die nicht als Ersatz für öffentliche Schulen dienen, sind Ergänzungsschulen. Die (privaten) Ergänzungsschulen bieten Bildungsgänge vor allem im beruflichen Bereich an, die an öffentlichen Schulen in der Regel nicht bestehen.SchulG Berlin §102
Erweiterte BerufsbildungsreifeeBBRDie erweiterte Berufsbildungsreife und der mittlere Schulabschluss (MSA) werden in einem Abschlussverfahren erworben. Sie setzen sich aus den schulischen Bewertungen der Jahrgangsstufe 10 und einer Prüfung mindestens in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache zusammen. Sek I-VO Berlin § 32
FachoberschuleFOSDie Fachoberschule vermittelt die für das Studium an einer Fachhochschule erforderliche Bildung (Fachhochschulreife). Die Fachhochschulreife wird mit einer Abschlussprüfung erworben. SchulG Berlin §31
FachschuleFachschulen sind Einrichtungen der beruflichen Weiterbildung. Die Bildungsgänge in den Fachbereichen schließen an eine berufliche Erstausbildung und an Berufserfahrungen an. Sie führen in unterschiedlichen Organisationsformen des Unterrichts (Vollzeit oder Teilzeitform) zu einem staatlichen postsekundären Berufsabschluss nach Landesrecht. Sie können darüber hinaus Ergänzungs-/Aufbaubildungsgänge sowie Maßnahmen der Anpassungsweiterbildung anbieten.KMK
FachseminareIn den Fachseminaren sind die Lehramtsanwärter/-innen jeweils eines Faches zusammengefasst. Die Aufgabe dieser Seminare besteht darin, Kenntnisse über die Unterrichts- und Erziehungsgestaltung im jeweiligen Fach bzw. den Fachrichtungen zu erwerben.Referat IC Bildungsstatistik
FehlquoteDie Fehlquote gibt die von den Schüler/-innen prozentual durchschnittlich versäumten Unterrichtstage an. Sie errechnet sich nach der Formel: ([Anzahl der Fehltage aller Schüler insgesamt] x 100) --geteilt durch-- ([Anzahl der Schüler] x [Anzahl der Unterrichtstage]). Dabei wird nach Fehlzeiten insgesamt und nach unentschuldigten Fehlzeiten differenziert. Referat IC Bildungsstatistik
FörderprognoseEmpfiehlt auf Basis des schulischen Leistungsvermögens, der Lernkompetenzen sowie der besonderen Neigungen den Besuch einer weiterführenden Integrierten Sekundarschule oder eines Gymnasiums. Die Förderprognose beinhaltet eine Durchschnittsnote, die aus den Zeugnisnoten des 2. Halbjahres der 5. Klasse und des 1. Halbjahres der 6. Klasse gebildet wird.Referat IC Bildungsstatistik
FOS 13 (berufliche Schulen)FOS 13Nach Erwerb der Fachhochschulreife können leistungsstarke Schüler/-innen der zweijährigen Fachoberschule in den Fachrichtungen Wirtschaft und Verwaltung, Technik (Schwerpunkte Metalltechnik, Gestaltungs- und Medientechnik, Bau- und Holztechnik, Gesundheit und Soziales (Schwerpunkte Sozialpädagogik und Gesundheit) und Agrarwirtschaft unmittelbar im Anschluss in einem weiteren dritten Schuljahr (FOS 13) in der gleichen Fachrichtung die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife erwerben. Die 3. Jahrgangsstufe an der Fachoberschule (FOS 13) wird statistisch an der Berufsoberschule als Bildungsgang 5 erfasst.Blickpunkt Schule
Freie WaldorfschuleRudolf-Steiner-Schulen, in Deutschland Freie Waldorfschule genannt, sind Schulen, an denen Waldorfpädagogik unterrichtet wird. Die Waldorfpädagogik beruht auf Grundlage der Anthroposophie. In Deutschland sind Waldorfschulen staatlich anerkannte Ersatzschulen in freier Trägerschaft.Referat IC Bildungsstatistik
GanztagsschuleDie Kultusministerkonferenz (KMK) definiert Ganztagsschulen als Schulen, an denen: - an mindestens drei Tagen in der Woche ein ganztägiges Angebot für die Schüler/-innen bereitgestellt wird, das täglich mindestens sieben Zeitstunden umfasst; - an allen Tagen des Ganztagsbetriebs den teilnehmenden Schüler/-innen ein Mittagessen bereitgestellt wird; - die Ganztagsangebote unter Aufsicht und Verantwortung der Schulleitung organisiert, in enger Kooperation mit der Schulleitung durchgeführt werden und in einem konzeptionellen Zusammenhang mit dem Unterricht stehen. Die Ganztagsschule ist in Berlin die Regelschulform. Alle öffentlichen Grundschulen, Integrierten Sekundarschulen, Gemeinschaftsschulen und Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt sind Ganztagsschulen. Darüber hinaus bieten mehr als ein Drittel der Gymnasien einen Ganztag an. Referat IC Bildungsstatistik
Ganztagsschüler/-innenGanztagsschüler/-innen im Primarbereich sind Schüler/-innen, die mindestens in der Zeit zwischen 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr in der Schule unterrichtet und betreut werden. Ganztagsschüler/innen in der Sekundarstufe I sind alle Schüler/-innen, die eine Schule mit genehmigten Ganztagsbetrieb besuchen. Die Definition entspricht den Vorgaben der Kultusministerkonferenz (KMK).KMK
Gebundener GanztagsbetriebGGBAn Schulen mit Gebundenem Ganztagsbetrieb besuchen alle Schüler/-innen die Schule in der Zeit von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Der Unterricht findet im Gegensatz zum offenen Ganztagsbetrieb am Vor- und Nachmittag statt. In der Zeit von 6.00 Uhr bis 7.30 Uhr und 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr können zusätzlich Betreuungsmodule des eFöB gebucht werden.GsVO §27
Gemeinschaftsschule Die Gemeinschaftsschule vermittelt ihren Schüler/-innen eine grundlegende und vertiefte allgemeine und berufsorientierende Bildung und ermöglicht ihnen entsprechend ihren Neigungen eine Schwerpunktbildung, die sie befähigt, nach Maßgabe der Abschlüsse ihren Bildungsweg an einer Hochschule oder in beruflichen Bildungsgängen fortzusetzen.SchulG Berlin §23
GrundschuleGSDie Grundschule vermittelt die allgemeinen Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten gemeinsam für alle Schüler/-innen mit unterschiedlichen Lernausgangslagen und Lernfähigkeiten. Sie umfasst in Berlin die Schulanfangsphase (Jahrgangsstufen 1 und 2) und die Jahrgangsstufen 3 bis 6.SchulG Berlin §20
GrundschuleinzugsbereichDie Einrichtung der Einschulungsbereiche obliegt nach §109 Abs. 2 SchulG den Bezirken als Schulträger. Sie sind somit für die Änderungen und Aktualisierung etc. verantwortlich. Einschulungsbereiche sind eine der Grundlagen der bezirklichen Schulentwicklungsplanung und Schulorganisation und als solche meist auch in den bezirklichen Schulentwicklungsplänen dargestellt. Im Regionalen Bezugssystem (RBS) sind die Grundschuleinzugsbereiche enthalten. Beim Amt für Statistik Berlin-Brandenburg kann dieses angefordert werden.SchulG Berlin §109
Grundständiges GymnasiumDer Übergang von der Grundschule zur weiterführenden Schule erfolgt in Berlin in der Regel nach der 6. Klasse. An grundständigen Gymnasien können Schüler/-innen bereits nach der 4. Klasse auf das Gymnasium wechseln.Referat IC Bildungsstatistik
Gymnasiale OberstufeDie gymnasiale Oberstufe gliedert sich in eine einjährige Einführungsphase und eine sich anschließende zweijährige Qualifikationsphase. Die Qualifikationsphase ermöglicht durch die Kombination von Grund- und Leistungskursen im Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlbereich eine gemeinsame Grundbildung und individuelle Vertiefung in Schwerpunktbereichen. An allgemein bildenden Gymnasien bildet die Jahrgangsstufe 10 den Abschluss der Sekundarstufe I und gilt zugleich als Einführungsphase in die gymnasiale Oberstufe. Die Jahrgangsstufen 11 und 12 bilden die Qualifikationsphase. An Integrierten Sekundarschulen, Gemeinschaftsschulen und beruflichen Gymnasien gliedert sich die gymnasiale Oberstufe in die Einführungsphase in der Jahrgangsstufe 11 sowie in die Qualifikationsphase in den Jahrgangsstufen 12 und 13.SchulG Berlin §28
GymnasiumDas Gymnasium vermittelt seinen Schüler/-innen eine vertiefte allgemeine Bildung, die sie entsprechend ihren Leistungen und Neigungen durch Schwerpunktbildung befähigt, nach Maßgabe der Abschlüsse im Sekundarbereich II ihren Bildungsweg an einer Hochschule, aber auch in berufsqualifizierenden Bildungsgängen fortzusetzen. Das Gymnasium der Normalform umfasst die Klassen 7 bis 10 sowie die Oberstufe und führt zur allgemeinen Hochschulreife (Abitur). Einige Gymnasien beginnen bereits mit der Klasse 5. Nach der Aufnahme in das Gymnasium durchlaufen die Schüler/-innen in Berlin eine einjährige Probezeit.SchulG Berlin §26
Hochschulreife* Allgemeine Hochschulreife (Abitur), wenn Sie eine zweite Fremdsprache durch Sprachunterricht im 7. bis 10. Schuljahr, durch Unterricht in der BOS oder durch ein Fremdsprachenzertifikat B1 während oder nach der BOS nachweisen. * Fachgebundene Hochschulreife, für die Sie keine zweite Fremdsprache nachweisen müssen. * Fachhochschulreife, wenn Sie die freiwillige Prüfung am Ende des 1. Schuljahres der BOS bestehen. Referat IC Bildungsstatistik
IndividualdatenDurch die Umstellung von Aggregatdaten auf Individualdaten können viele Anforderungen zusätzlich erfüllt werden. Die Einführung von Individualdaten, z.B. in Form des KDS, bringt folgende Vorteile: - neue und erweiterte Auswertungsmöglichkeiten durch die Kreuzung von Merkmalen, - Steigerung der Datenqualität bei gleichzeitigem Abbau von Redundanzen, - Entlastung der Schulen - im Idealfall keine eigene Statistikerstellung, sondern Generierung und Lieferung aus den Schulverwaltungs-/Geschäftsprogrammen heraus, - länderübergreifende Auswertungsmöglichkeiten bei vergleichbaren Merkmalen, - differenzierte, bildungspolitische Analysen auch zu Bildungsübergängen.Referat IC Bildungsstatistik
InklusionIm Bildungsbereich bedeutet Inklusion, dass allen Menschen auf Grundlage der Chancengleichheit das Recht auf höchstmögliche Bildung zusteht. Das Konzept der Inklusiven Schule erkennt die Individualität jedes Kindes sowie die Verschiedenheit der Schüler/-innen innerhalb einer Lerngruppe an und sieht darin eine Bereicherung. Ziel einer inklusiven Schule ist es, Unterricht und Schulleben so zu gestalten, dass alle Schüler/-innen – gleich welcher Herkunft und welcher Leistungsfähigkeit – gemeinsam leben und lernen können. Referat IC Bildungsstatistik
IntegrationsklasseIntegrationsklassen sind solche Klassen, in denen mehrere Kinder mit einer körperlichen oder geistigen Einschränkung gemeinsam mit einer Regelklasse unterrichtet werden.Referat IC Bildungsstatistik
Integrierte SekundarschuleISSDie Integrierte Sekundarschule vermittelt ihren Schülerinnen und Schülern in einem gemeinsamen Bildungsgang eine vertiefte allgemeine und berufsorientierende Bildung und ermöglicht ihnen entsprechend ihren Leistungen und Neigungen eine Schwerpunktbildung, die sie befähigt, nach Maßgabe der Abschlüsse ihren Bildungsweg an einer Hochschule oder in berufsqualifizierenden Bildungsgängen fortzusetzen. Die Integrierte Sekundarschule umfasst in der Regel die Jahrgangsstufen 7 bis 10 (Sekundarstufe I) und führt im Anschluss zur allgemeinen Hochschulreife (Abitur).Referat IC Bildungsstatistik
JahrgangsstufenDie Jahrgangsstufen 1 bis 6 bilden die Primarstufe, die Jahrgangsstufen 7 bis 10 die Sekundarstufe I (SEK I). Die gymnasiale Oberstufe und die beruflichen Schulen bilden die Sekundarstufe II (SEK II).SchulG Berlin §17
Jahrgangsübergreifendes LernenJÜLSchulen können sich auch außerhalb der Schulanfangsphase entscheiden, den Unterricht ganz oder teilweise klassen- und jahrgangsstufenübergreifend zu erteilen. Bei jahrgangsstufenübergreifendem Unterricht dürfen Lerngruppen gebildet werden, die bis zu drei aufeinanderfolgende Jahrgangsstufen umfassen. Hierzu bedarf es gemäß SchulG §76 Abs. 1 Nr. 2 eines Beschlusses der Schulkonferenz. GsVO §7
JugendkunstschulenDie Jugendkunstschulen haben die Aufgabe, die chancengerechte Entwicklung der künstlerischen, kreativen, kulturellen und sozialen Kompetenz von Kindern und Jugendlichen zu fördern. Sie nehmen Aufgaben der unterrichtlichen, außerunterrichtlichen und außerschulischen Kunsterziehung und der künstlerischen Bildung und Weiterbildung wahr und kooperieren mit den allgemein bildenden Schulen und mit anderen Bildungs- und Kultureinrichtungen.SchulG Berlin §124
KlasseDer Begriff „Klasse“ bezieht sich auf eine Lerngruppe von Schülern/-innen (Klassenverband), die in der Regel gemeinsam unterrichtet werden. Bei allgemeinbildenden Schulen gehören diese Schüler/-innen größtenteils dem gleichen Einschulungsjahrgang an.KMK
KlassenfrequenzenDie Klassenfrequenz oder auch Klassengröße, bezeichnet die Zahl der Schüler/-innen in einer Klasse (Klassenstärke). Die KMK legt die Unter- und Obergrenzen für die Einrichtung von Klassen fest. Die Obergrenze liegt zwischen 28 und 30 Schüler/-innen pro Klasse. Dies variiert je Schulform.KMK
KlassenstufeDer Begriff "Klassenstufe“ („Jahrgangsstufe“, „Schuljahrgang“) kennzeichnet das jeweilige klassenspezifische Bildungsniveau, das die Schüler/-innen eines Klassenverbandes erreicht haben.KMK
KleinklassenSchüler/-innen mit besonders komplexem Hilfe- und Unterstützungsbedarf im emotionalen Erleben und im sozialen Handeln können im Rahmen einer sonderpädagogischen Kleinklasse an allgemeinbildenden Schulen unterrichtet werden. Sonderpädagogische Kleinklassen werden in der Regel schulübergreifend an einer Schule eingerichtet, in seltenen Fällen ist die Einrichtung beim freien Träger der Jugendhilfe möglich. Sonderpädagogische Kleinklassen sind tagesstrukturierende Maßnahmen, die über den Unterricht hinaus außerunterrichtliche Förderangebote i.d.R. bis 16 Uhr gewährleisten. Die Richtfrequenz pro Klassen liegt bei 6 Schüler/-innen.Referat IC Bildungsstatistik
KollegDie Kollegs (Volkshochschul-Kollegs und Berlin-Kolleg) führen nicht berufstätige Teilnehmer/-innen im Tagesunterricht zur allgemeinen Hochschulreife. Der Bildungsgang an den Kollegs und Abendgymnasien gliedert sich in eine einjährige Einführungsphase und eine sich anschließende zweijährige Qualifikationsphase. vgl. Zweiter BildungswegSchulG Berlin §40
KompetenzfachDie Schulleitung kann statt eines Ausbildungsnachweises auch die Feststellung der Befähigung eines Beschäftigten treffen. Befähigung bedeutet hier, dass der Beschäftigte durch seine vorhandene Kompetenz (z.B. langjährige Erfahrung, Muttersprachlichkeit, usw.) in der Lage ist, für ein in der Schulart dieser Schule zu unterrichtendes Fach gleichwertigen/fachgerechten Unterricht zu erteilen. Beim Wechsel der Lehrkraft an eine Schule einer anderen Schulart erlischt das Kompetenzfach.Referat IC Bildungsstatistik
Lehramtsanwärter/-inLAAUnter Lehramtsanwärter/-innen werden alle angehenden Lehrer/-innen zusammengefasst, die sich in ihrem Lehramtsreferendariat befinden. Darunter versteht man die zweite Phase der Lehrerausbildung, den sogenannten Vorbereitungsdienst, für das Lehramt an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen.Referat IC Bildungsstatistik
LehrkräfteAls Lehrkräfte zählen alle Personen, die ganz oder teilweise im Rahmen der durch Rechtsvorschrift oder Vertrag festgesetzten Pflichtstunden eigenverantwortlich unterrichten oder unterrichten müssten bzw. unter Berücksichtigung von Anrechnungsstunden eine Schule leiten.KMK
Lehrkräfte in berufsbegleitender AusbildungLehrkräfte in berufsbegleitender Ausbildung setzen sich aus drei Gruppen zusammen: Lehrkräfte mit lehramtsbezogenem Studium im berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst; Lehrkräfte ohne abgeschlossenes Lehramts-Studium im berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst; Lehrkräfte ohne abgeschlossenes lehramtbezogenes Studium (und noch nicht im berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst). Referat IC Bildungsstatistik mit Referat IIE
Lehrkräfte, QualifikationsgruppenLehrkräfte setzen sich aus drei Qualifikationsgruppen zusammen: -Lehrkräfte mit abgeschlossenem lehramtsbezogenem Studium -Lehrkräfte in berufsbegleitender Ausbildung -sonstige Lehrkräfte ohne abgeschlossenes lehramtsbezogenes Studium Referat IC Bildungsstatistik mit Referat IIE
Mittlerer SchulabschlussMSAAm Ende der Jahrgangsstufe 10 kann in allen Schularten der Sekundarstufe I der mittlere Schulabschluss oder die erweiterte Berufsbildungsreife durch Teilnahme an einer gemeinsamen Prüfung erworben werden. Der jeweilige Abschluss setzt sich zusammen aus den schulischen Bewertungen der Jahrgangsstufe 10 und den Prüfungsergebnissen. Die Prüfung dient der Feststellung des Leistungsstands und des Kompetenzerwerbs am Ende der Sekundarstufe I unter einheitlichen Bedingungen.SchulG Berlin §33
Modellrechnung zur Entwicklung der Schülerzahlen Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie aktualisiert und veröffentlicht jährlich Modellrechnungen zur künftigen Entwicklung der Zahl der Schüler/innen in den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen Berlins, die als Grundlage für die mittelfristigen Planungen von Bedeutung sind. Die Modellrechnung stellt eine „Status-Quo-Prognose“ dar. Dies bedeutet, dass das aktuelle Wahl- und Übergangsverhalten der Schülerinnen und Schüler festgeschrieben wird und die im Basisjahr erkennbaren Trendänderungen in die Modellrechnung eingehen. Basis für die Berechnungen bilden: • Ist-Zahlen der Schüler/innen vom 1.11. des aktuellen Schuljahres (Anzahl der Schüler/innen nach Jahrgangsstufe, Schulart und Bezirk), • Aktuelle Bevölkerungsprognose für Berlin, als Orientierungsrahmen für Planungen in der Stadt verbindlich (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung), • 5-Jährige der IST-Bevölkerungszahlen vom 31.12. des Vorjahres (Einwohnerregisterstatistik Berlin, Amt für Statistik Berlin-Brandenburg), • die aus vergangenen Schuljahren empirisch ermittelten bezirks- & schulartspezifischen Eingangs- und Übergangsquoten. Als Datenbasis für die Modellrechnung dient die Zahl der Schüler/innen der Jahrgangsstufen 1 bis 13, die vom Statistikreferat der SenBJF jährlich direkt bei den Schulen erhoben werden (Klassenstatistik). Das bewährte Verfahren zur Datenerhebung umfasst die Prüfung auf Vollständigkeit (alle Fragen sind vollständig beantwortet), die Prüfung auf Vollzähligkeit (alle Schulen haben die Daten abgeliefert - Vollerhebung) und Plausibilitäts-Prüfungen. Zur Erreichung der Vollständigkeit und der Vollzähligkeit ist ein Erinnerungs- und Mahnverfahren etabliert. Das Verfahren gewährleistet, dass jährlich Daten von hoher Qualität vorliegen. Lediglich für die Erstklässler/innen sind externe Daten (Bevölkerungsprognose und Einwohnerregister) notwendig. Schuleinstieg mit Eingangsquoten: Um die Erstklässler/innen zu prognostizieren, müssen externe Daten implementiert werden. Dafür wird die Bevölkerungsprognose verwendet, indem sogenannte Eingangsquoten für den Schuleinstieg ermittelt werden. Da die Bevölkerungsprognose (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung) nicht jährlich aktualisiert wird, wird der Einwohnerbestand vom 31.12. des Vorjahres (versetzter Stand liegt i.d.R. im April vor, Einwohnerregisterstatistik Berlin, Amt für Statistik Berlin-Brandenburg) mit der Bevölkerungsprognose abgeglichen. Für die Erstklässler/innen werden die jeweils Fünfjährigen verwendet und den Schüler/innen im ersten Schulbesuchsjahr aus der IST-Statistik gegenübergestellt. Mit diesen Quoten werden die Schüler/innen im ersten Schulbesuchsjahr für die nächsten Jahre prognostiziert. Übergangsquoten: Es werden aus den Schülerbeständen zweier aufeinander folgender Schuljahre und Jahrgangsstufen (Klassenstatistik) Quoten gebildet, die sämtliche Zu- und Abgänge in einer Zahl bündeln. In dieser Quote sind neben den direkten Übergängen auch alle Nichtversetzten, die Abgänge und die sonstigen Zugänge durch Umzüge berücksichtigt. Die Übergangsquoten werden pro Schulart und Jahrgangsstufe für jeden Bezirk berechnet und in jedem Schuljahr mit den Zahlen der Klassenstatistik aktualisiert. Die Übergangsquoten werden analog auch für den Übergang von der Grundschule zur Integrierten Sekundarschule (ISS)/Gemeinschaftsschule und Gymnasium verwendet. Güte der Modellrechnung: Seit mehr als zehn Jahren wird von dem Statistikreferat I C eine vergleichende Auswertung der Zahl der Schüler/innen zur Qualitätssicherung im Rahmen der Organisation des Schuljahres durchgeführt. Dabei wird überprüft, wie nahe die Zahl der Schüler/innen aus der Modellrechnung für das nächste Schuljahr an der tatsächlichen Zahl der Schüler/innen aus der Klassenstatistik liegt. Berlinweit liegt die Zahl der Schüler/innen in der Modellrechnung sehr nahe an der tatsächlichen Schülerzahl im folgenden Schuljahr. https://www.bildungsstatistik-berlin.de/p1/dac/r/Modellrechnung.html Referat IC Bildungsstatistik
Nichtdeutsche HerkunftssprachendHSchüler/-innen nichtdeutscher Herkunftssprache sind Schüler/-innen, deren Familiensprache nicht Deutsch ist. Es ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen Schüler/-innen deutscher Herkunftssprache und Schüler/-innen nichtdeutscher Herkunftssprache. Die Staatsangehörigkeit ist für diese Frage ohne Belang, entscheidend ist die Kommunikationssprache innerhalb der Familie.Referat IC Bildungsstatistik
OberstufenzentrumOSZBerufliche Gymnasien, Berufsschulen, Berufsfachschulen, Fachoberschulen, Berufsoberschulen und Fachschulen sollen zu Oberstufenzentren unter einer gemeinsamen Schulleitung organisatorisch zusammengefasst werden. Die einzelnen Oberstufenzentren werden in Abteilungen gegliedert. Sie können in Absprache mit den Partnern in der dualen Ausbildung berufliche Fort- und Weiterbildungslehrgänge anbieten und sollen sich zu Kompetenzzentren entwickeln.SchulG Berlin §35
Offener GanztagsbetriebOGBAn Schulen mit Offenem Ganztagsbetrieb besuchen Schüler/-innen im Rahmen der verlässlichen Halbtagsgrundschule den Unterricht oder parallele Angebote in der Zeit von 7.30 Uhr bis 13.30 Uhr. In der Zeit von 6.00 Uhr bis 7.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr können zusätzlich Betreuungsmodule des eFöB gebucht werden.GsVO §26
OrganisationseinheitSchulen im Sinne von „Verwaltungs- bzw. Organisationseinheit“ sind in der Regel verwaltungsrechtlich eigenständige Organisationseinheiten. vgl. EinrichtungKMK
PersonalkostenbudgetierungPKBZusätzlich zur ausgewiesenen Unterrichtsversorgung stehen den Schulen 3 % des Unterrichtsbedarfs als Ressourcen zur Personalkostenbudgetierung (PKB) zur Verfügung. In manchen Jahren konnten nicht verbrauchte Mittel in das Folgejahr übertragen werden. Nicht verbrauchte Mittel können ganz oder teilweise in das Folgejahr übertragen werden. Folgende Regelung wird dabei angewendet: Übertrag = Rest aus dem Vorjahr, jedoch maximal die Hälfte des ursprünglichen Vorjahresbudgets Referat IC Bildungsstatistik
PflichtstundenUnter Pflichtstunden werden die Unterrichtsstunden zuzüglich der Abminderungsstunden (Anrechnungs- und Ermäßigungsstunden) verstanden. Die "Regelpflichtstundenzahl" ist die durch Rechtsvorschrift oder Vertrag festgelegte Pflichtstundenzahl bei Vollzeitlehrkräften. Die "individuelle Pflichtstundenzahl" entspricht bei vollbeschäftigten Lehrkräften der Regelpflichtstundenzahl und bei teilzeitbeschäftigten und bei stundenweise beschäftigten Lehrkräften der anteilig reduzierten Stundenzahl. KMK
Probejahr am GymnasiumWer das Probejahr mit Erfüllung der Voraussetzungen gemäß §31 Abs. 2 - 5 Sek I-VO erfolgreich durchlaufen hat, ist endgültig in das Gymnasium aufgenommen.Sek I-VO Berlin §7
ProfilbedarfDie Mittel für Profile einer Schule beschreiben die Stunden, die eine Schule auf Grund einer speziellen Profilierung z.B. Musikbetonung oder naturwissenschaftliche Prägung zusätzlich bekommt (Profilbedarf I). Jede Schule bekommt darüber hinaus pauschal Stunden für Profile (Profilbedarf II).Referat IC Bildungsstatistik
QualifikationsphaseDie gymnasiale Oberstufe gliedert sich in eine einjährige Einführungsphase und eine sich anschließende zweijährige Qualifikationsphase. Die Qualifikationsphase ermöglicht durch die Kombination von Grund- und Leistungskursen im Pflicht-, Wahlpflicht und Wahlbereich eine gemeinsame Grundbildung und individuelle Vertiefung in Schwerpunktbereichen.SchulG Berlin §28
RahmenlehrpläneDer Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule wird auf der Grundlage von Rahmenlehrplänen erfüllt. Die Rahmenlehrpläne für Unterricht und Erziehung bestimmen die Grundprinzipien des Lernens sowie die verbindlichen allgemeinen und fachlichen Kompetenzen und Qualifikationsziele. Die Rahmenlehrpläne werden in Berlin durch die SenBJF angefertigt.SchulG Berlin §10
Referendariat Das Referendariat ist der sogenannte Vorbereitungsdienst für die Beamtenlaufbahnen des höheren Dienstes. Der zweite Teil der Lehramtsausbildung. vgl. Lehramtsanwärter/-in Referat IC Bildungsstatistik
RegelklasseRegelklassen sind Klassen ohne besondere Organisationsformen.Referat IC Bildungsstatistik
SchilderungsgegenständeDer Begriff "Schilderungsgegenstände" bezieht sich im historischen Kontext des preußischen Schulwesens auf die Merkmale und Faktoren, die in den damaligen Statistiken beschrieben und analysiert wurden. Diese "Gegenstände" umfassen alle relevanten Aspekte des Unterrichts- und Schulsystems, die statistisch erfasst und dokumentiert wurden. Dazu gehörten etwa die Anzahl der Schulklassen, die Schülerinnen und Schüler pro Lehrkraft, die Geschlechtertrennung, die Konfession der Schülerinnen und Schüler sowie die Kosten für das Schulsystem. Es handelt sich um die zentralen Kennziffern und Entwicklungen, die zur Beschreibung und Beurteilung des Bildungswesens verwendet wurden.Statistik Berlin Brandenburg
Schulabgänger/-innenvgl. Abgänger/-innen, SchulentlasseneReferat IC Bildungsstatistik
SchulabschlussDen ersten Schulabschluss erhalten Schüler/-innen nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung an einer allgemeinbildenden Schule. Der Schulabschluss ist Bestandteil des so genannten Berechtigungswesens, wobei die abgebende Institution den weiteren schulischen oder beruflichen Werdegang ermöglicht. An den verschiedenen Schularten kann man nur die Abschlüsse bekommen, die man auf dieser Schule erreichen kann.Referat IC Bildungsstatistik
SchulanfängerEin Schulanfänger ist ein Kind, das in das Regelschulsystem eingeschult wird und die erste Klasse der Grundschule besucht, üblicherweise im Alter von fünf bis sieben Jahren. Umgangssprachlich spricht man auch von Erstklässler.Referat IC Bildungsstatistik
SchulanfangsphaseSaPhDie 1. und 2. Jahrgangsstufe wird seit dem Schuljahr 2005/06 der Schulanfangsphase zugeordnet. Das bedeutet, die meisten Kinder werden zwei Jahre in der Schulanfangsphase bleiben, um die Inhalte nach den Rahmenlehrplänen zu lernen und die Ziele des Unterrichts zu erreichen. Wer mehr Zeit braucht, kann auch ein drittes Schuljahr in der Anfangsphase bleiben. Referat IC Bildungsstatistik
Schulartunabhängige OrientierungsstufeDie Jahrgangsstufen 5 und 6 bilden unabhängig von ihrer organisatorischen Zuordnung eine Phase besonderer Förderung, Beobachtung und Orientierung über den weiteren Bildungsgang mit seinen fachlichen Schwerpunkten. In Berlin und Brandenburg endet die Grundschule mit der Jahrgangsstufe 6, in allen anderen Bundesländern mit der Jahrgangsstufe 4.KMK
SchuleAls Schule gilt eine von der zuständigen Aufsichtsbehörde nach Schulgesetz anerkannte oder genehmigte Bildungsstätte, in der Unterricht erteilt wird. Schulen können als Verwaltungs- bzw. Organisationseinheiten gezählt werden. Die Angebote an Schulen können darüber hinaus als schulartspezifische Einrichtungen oder schulstufenspezifische Angebote ausgewiesen werden. Diese drei Zählweisen müssen nicht übereinstimmen, da häufig verschiedene Schularten in einer Bildungsstätte untergebracht sind und einer gemeinsamen Schulleitung unterstehen oder Schularten Unterrichtsangebote in mehreren Schulstufen vorsehen.KMK
Schule in freier Trägerschaft Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulen) bereichern als Ersatz- oder Ergänzungsschulen das Schulwesen des Landes Berlin. Sie erweitern das Angebot freier Schulwahl und können das Schulwesen durch besondere Inhalte und Formen der Erziehung und des Unterrichts fördern. Die Zusammenarbeit zwischen Schulen in freier Trägerschaft und öffentlichen Schulen ist zu unterstützen.SchulG Berlin §94
SchulentlasseneSchulentlassene der allgemeinbildenden Schulen sind Schüler/-innen des Berichtsschuljahres, die die allgemeinbildenden Schulen mit oder ohne Abschluss verlassen haben. Die Anzahl der Schulentlassenen ist somit eine Darunter-Zahl der Summe aus Absolvierenden und Abgehenden. Die Differenz aus der Anzahl der Absolvierenden und Abgehenden einerseits und der Anzahl der Schulentlassenen anderseits ist gleich der Anzahl der Absolvierenden, die im allgemeinbildenden Schulwesen verblieben sind, um einen höherwertigen Abschluss anzustreben.KMK
Schüler-Klassen-LehrerSKLSchüler-Klassen-Lehrer ist die Hauptstatistik der KMK und wird in mehreren Broschüren veröffentlicht. Neben der Broschüre "SKL" mit Ergebnissen der Länder zu Schüler/-innen-, Klassen-, Lehrenden- und Absolventenzahlen gibt es u.a. noch Veröffentlichungen zur Ganztagsbetreuung und sonderpädagogischen Förderung der Schulen.Referat IC Bildungsstatistik
Schüler-Lehrer-RelationDie Schüler/-innen Lehrer/-innenrelation beschreibt die Versorgung einer Schule mit Lehrkräften auf Basis der gesamten Stunden der Lehrkräfte, also inkl. der Stunden für Anrechnungen und Ermäßigungen bezogen auf die Gesamtschüler/-innenzahl der Schule. Diese Relation ist besonders für fiskalische Betrachtungen geeignet und dient bundesweiten Ländervergleichen. Formel: Gesamtschüler/-innenzahl der Schule / Vollzeiteinheiten der Lehrkräfte inkl. der Anrechnungen und Ermäßigungen Referat IC Bildungsstatistik
Schüler/-innenfaktorenSchulische Leistungen sind abhängig von 3 Schüler/-innenfaktoren... 1. Aufgabenspezifische Begabung 2. Allgemeine Fähigkeit, einem Unterricht zu folgen 3. Motivationsfaktor Ausdauer Schüler/-innenfaktoren sind demnach Eigenschaften der einzelnen Schüler/-innen.Referat IC Bildungsstatistik
Schüler/-innenkostenSchüler/-innenkosten werden durch das Statistische Bundesamt jährlich veröffentlicht. Siehe Broschüre "Bildungsausgaben - Ausgaben je Schüler/-in" www.destatis.deReferat IC Bildungsstatistik
SchuljahrDas Schuljahr beginnt am 1. August und endet am 31. Juli des darauffolgenden Jahres. Der Unterrichtsbeginn des jeweiligen Schuljahres wird in den Ländern durch die Ferien bestimmt. Umgangssprachlich ist mit dem Schuljahresbeginn der Unterrichtsbeginn gemeint.SchulG Berlin §53
SchulnummerDen Schulen ist eine fünfstellige Berliner Schulnummer (BSN) zugeordnet. Sie dient als kurzes Identifikationsmerkmal. Die ersten beiden Ziffern entsprechen dem Schlüssel der Region, der Buchstabe in der Mitte steht für die Schulart und die letzten beiden Ziffern für die Nummer der Schule einer Schulart innerhalb der Region (z.B. 01G01 erste Grundschule in Mitte)Referat IC Bildungsstatistik
Schulpflichtvgl. Allgemeine SchulpflichtReferat IC Bildungsstatistik
Schulpraktische SeminareAn den Schulpraktischen Seminaren wird der Vorbereitungsdienst durchgeführt. vgl. VorbereitungsdienstReferat IC Bildungsstatistik
SchulträgerTräger können kirchliche Organisationen, Sozialwerke, Vereine, Personengesellschaften oder Privatpersonen sein. Die freien Träger sind, anders als kommunale Schulträger, für das Lehrpersonal wie für die konzeptionelle Gestaltung verantwortlich. Referat IC Bildungsstatistik
SchulversucheSchulversuche sind innovative Maßnahmen, die das Schulwesen pädagogisch und organisatorisch weiterentwickeln. Im Rahmen von Schulversuchen können Abweichungen von erlassenen Rechtsverordnungen erprobt werden, insbesondere von Aufbau und Gliederung des Schulwesens, den Unterrichtsinhalten, der Unterrichtsorganisation, den Unterrichtsmethoden, den Aufnahmebedingungen, der Form der Lernerfolgsbeurteilung einschließlich des Erwerbs der Abschlüsse sowie den Formen der Mitwirkung, soweit die Abweichungen zur Erreichung der Ziele des Schulversuchs erforderlich sind.Referat IC Bildungsstatistik
Sekundarstufe ISEK IDie Sekundarstufe I beginnt in Berlin in der Regel in Jahrgangsstufe 7 und endet mit einem Abschluss. Mögliche Abschlüsse sind die ->Berufsbildungsreife, ->erweiterte Berufsbildungsreife und der ->mittlere Schulabschluss.Sek I-VO
Sekundarstufe IISEK IIDie Sekundarstufe II umfasst in Berlin die gymnasiale Oberstufe, die Berufsschule, die Berufsfachschule, die Fachoberschule, die Berufsoberschule, doppelt qualifizierende Bildungsgänge, die Fachschule und die Oberstufenzentren.VO-GO
Sonderpädagogische FörderklasseSonderpädagogische Förderklassen dienen durch Dehnung des Lernstoffs als Nachteilsausgleich für Behinderte zum Erreichen höherwertiger Schulabschlüsse.Referat IC Bildungsstatistik
Sonderpädagogische FörderungSonderpädagogische Förderung dient dem Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile und zielt auf die Verwirklichung des Rechts dieser Schüler/-innen auf eine ihrer persönlichen Begabung und ihrem persönlichen Leistungsvermögen entsprechende schulische Bildung und Erziehung. Referat IC Bildungsstatistik
Sonderpädagogische IntegrationSchüler/-innen mit sonderpädagogischen Förderbedarf, die nicht an sonderpädagogischen Förderzentren beschult werden, sondern an allgemeinen Schulen im gemeinsamen Unterricht, werden als Schüler/-innen in sonderpädagogischer Integration bezeichnet.Referat IC Bildungsstatistik
Sonderpädagogischer FörderschwerpunktSchulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt bieten Schüler/-innen eine schulische Bildung und Erziehung, die ihrer persönlichen Begabung und ihrem individuellen Leistungsvermögen entspricht. Beispiele dafür sind: -Sehen -Hören und Kommunikation -Geistige Entwicklung. Referat IC Bildungsstatistik
Sonderpädagogisches FörderzentrumSchulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt (Sonderschulen) sind Grundschulen und Schulen der Sekundarstufen I und II für Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt sind zugleich sonderpädagogische Förderzentren, die die pädagogische und organisatorische Entwicklung des gemeinsamen Unterrichts in der jeweiligen Region koordinierend unterstützen.SchulG Berlin §38
Sportbetonter ZugSportbetonte Züge als ->fachbezogenes Angebot einer Schule sind mit jeweils einer zusätzlichen Wochenstunde Sport für die Klassenstufen 1 bis 6 und jeweils zwei zusätzlichen Wochenstunden Sport (Sportergänzungsunterricht) ab Klassenstufe 3 verbunden.Referat IC Bildungsstatistik
Staatlich anerkannte ErsatzschuleDiese Schulen mit privatem Status sollen nach ihrem Gesamtzweck als Ersatz für im Land vorhandene oder grundsätzlich vorgesehene öffentliche Schulen dienen. Sie entsprechen hinsichtlich Organisationsform, Aufgaben und Unterrichtsinhalten öffentlichen Schulen, deshalb kann an ihnen die Schulpflicht erfüllt werden.SchulG Berlin §100
Staatliche Europaschule BerlinSESBZiel dieses Schulversuchs ist die integrierte Erziehung bilingualer Lerngruppen bei durchgehend zweisprachigem Unterricht. Die Teilnahme am Schulversuch ist freiwillig und setzt das Einverständnis der Erziehungsberechtigten voraus. Die Staatliche Europaschule Berlin wurde in der Grundschule, für die ein ausgearbeitetes Rahmenkonzept vorliegt, von 1993 bis 2000 als Schulversuch durchgeführt. In der SESB wird konsequent in zweisprachigen Lerngruppen unterrichtet, die aus Kindern der Muttersprache Deutsch und Kindern mit einer anderen Muttersprache bestehen. Einige Fächer werden in der einen, andere Fächer in der anderen Sprache unterrichtet und geprüft.Referat IC Bildungsstatistik
StaatsangehörigkeitDeutsche: Deutsche Staatsangehörige sowie Personen, die gemäß Artikel 116 Abs. 1 Grundgesetz den Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit gleichgestellt sind, z.B. Vertriebene und Flüchtlinge deutscher Volkszugehörigkeit. Personen, die neben der deutschen noch eine weitere Staatsangehörigkeit haben, gelten ebenfalls als Deutsche. Ausländer: Personen mit ausschließlich ausländischer oder ungeklärter Staatsangehörigkeit sowie Staatenlose.BMI
Stundenausstattung einer SchuleDie Ausstattung beschreibt die Deckung des Bedarfs einer Schule (Stundentafel und Strukturmittel und Profilbedarf) mit Lehrkräften. Die Ausstattung wird einmal in Prozent und einmal als absoluter Wert in Stunden oder VZE angegeben. Die prozentuale Ausstattung zeigt die Deckung ohne Berücksichtigung der Größe der Schule. Formel Prozent: verfügbare Lehrkräftestunden der Schule für Unterrichtszwecke / Gesamtstundenbedarf der Schule * 100 Formel absoluter Wert: verfügbare Lehrkräftestunden der Schule für Unterrichtszwecke - Gesamtstundenbedarf der Schule Referat IC Bildungsstatistik
StundenplanIm Stundenplan bestimmt die Schule, wie die zu gebenden Stunden (von der Stundentafel) für die Schüler/-innen jede Woche verteilt werden.Referat IC Bildungsstatistik
StundentafelIn der Stundentafel ist für jede Schulart und Jahrgangsstufe festgelegt, wie viele Unterrichtsstunden in jedem Fach zu halten sind.Referat IC Bildungsstatistik
Trägerschaft von SchulenUnterschieden werden Schulen nach öffentlichem und privatem Status.Referat IC Bildungsstatistik
Unterricht (erteilter ...)Begriff aus der Statistik zur "Ausstattung mit Fachlehrkräften". Der erteilte Unterricht bildet jährlich zum Stichtag 01.11. die reale Verteilung der Unterrichtsstunden der aktiven Lehrkräfte in ganzen Stunden ab. Dabei haben die Fächer ein entsprechend der Stundentafel sehr unterschiedliches Gewicht im Rahmen dieser Auswertung. Die Ergebnistabellen für Berlin und die Bezirke sind deshalb nach der quantitativen Bedeutung der Fächer absteigend sortiert.Referat IC Bildungsstatistik
Unterricht (fachgerechte Erteilung des...)Begriff aus der Statistik "Ausstattung mit Fachlehrkräften". Die fachgerechte Erteilung des Unterrichts ist ein Ergebnis der Erhebung zur Unterrichtsverteilung bei der einzelnen Lehrkraft. Es werden die erteilten Unterrichtsstunden einer einzelnen Lehrkraft ins Verhältnis zum Ausbildungsfach der unterrichtenden Lehrkraft gesetzt. Es kann demnach für jede erteilte Unterrichtsstunde auf der Ebene der einzelnen Lehrkraft eine Aussage fachgerecht ja/nein getroffen werden. Kann der Unterricht in einem Fach im Durchschnitt nicht zu 100 % fachgerecht erteilt werden, führt dies im Ergebnis zu dem Ampelwert „rot“.Referat IC Bildungsstatistik
Unterricht (möglicher...)Begriff aus der Statistik zur "Ausstattung mit Fachlehrkräften". Der mögliche Unterricht der einzelnen Lehrkraft ist ein errechneter Wert, der das Unterrichtspotenzial der einzelnen Lehrkraft in seinen Ausbildungsfächern kennzeichnet. Hierbei wird die Anzahl der Unterrichtsstunden und die Anzahl der Ausbildungsfächer personenbezogen ins Verhältnis zueinander gesetzt. Deshalb können die beteiligten Lehrkräfte sowohl als Personen, als auch in Vollzeiteinheiten (VZE) ausgedrückt werden.Referat IC Bildungsstatistik
Unterrichtsausfall Teil 1(Chronologie)Im Land Berlin wurden erstmalig im Schuljahr 1998/99 Daten zum Unterrichtsausfall und Vertretungsunterricht erhoben. Diese Erhebung ist für die Anfall- und Vertretungsgründe nach Jahrgangsstufen (Grundstufe; SekI und SekII) erfolgt und beim Ausfall wurden Fachangaben abgefragt. Im Schuljahr 1999/2000 ist auf die Erhebung der Fachangaben beim Ausfall verzichtet worden. Beginnend ab Schuljahr 2004/05 wurde auf den Nachweis der fachkonkreten oder fachfremden Vertretung verzichtet, dafür wurde die permanente Erhebung über das gesamte Schuljahr durchgeführt.Referat IC Bildungsstatistik
Unterrichtsausfall Teil2 (Inhalt)In der Statistik zum Unterrichtsausfall/Vertretungsunterricht werden folgende Größen untersucht: * Anfall von Vertretungen (...ist der Bedarf zur Abweichung vom Organisationsplan (Stundenplan)) * Vertretung von Unterricht (... ist die Summe aller getroffenen Maßnahmen zum Ersatz des Unterrichtes gemäß Organisationsplan) * Ausfall von Unterricht (... ist die Summe aller Unterrichtsstunden, die ersatzlos ausgefallen sind) Mit Hilfe der Clusteranalyse werden die Schulen nach dem Umfang des Unterrichtsausfalls in vier Gruppen eingeteilt (gering, mittel, stärker, sehr stark). Außerdem wird der Unterrichtsausfall unter Berücksichtigung des Anfalls von Vertretungen ausgewertet. Referat IC Bildungsstatistik
UnterrichtsversorgungDie Unterrichtsversorgung der Berliner Schulen wird in Netto-Werten ausgedrückt, d.h. es werden nur die Stunden für den Unterricht einbezogen und Stundenermäßigungen der Lehrkräfte bzw. dauerhaft erkrankte Lehrkräfte werden NICHT mit einbezogen. Die Berliner Schulen weisen zum Stichtag 1. November einen Versorgungsgrad von 100% über alle Schularten aus. Das Gesamtergebnis ist ein Stichtagsergebnis, welches zuallererst der kurz- und mittelfristigen Finanzplanung dient. Innerhalb des laufenden Schuljahres greift die Ergebnisumsetzung allerdings schon wesentlich früher, da die zum Stichtag 1. November eines Jahres ermittelten Zahlen Basis für die Fortschreibung des Bedarfs und Bestands der nächsten Monate sind, bevor im Frühjahr eine neue Planung im Hinblick auf den ersten Schultag des neuen Schuljahres in Angriff genommen wird. Im Detail werden die verwandten Begriffe weiter ausgeführt: siehe Bedarf, Bestand, Bilanz, Profilbedarf. Referat IC Bildungsstatistik
Verbale BeurteilungDas erste Zeugnis erhalten die Schüler/-innen am Ende der ersten Klasse in Form einer verbalen Beurteilung. Darin werden verbal - mit Worten - Verhaltensweisen, erworbene Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schüler/-innen in einer Gesamtbeurteilung ohne Noten beschrieben. Auch in der 2., 3. und 4. Klasse kann weiter verbal beurteilt werden, wenn die Erziehungsberechtigten im Einvernehmen mit den betroffenen Lehrkräften dies beschließen. Spätestens ab Klasse 5 erfolgt die Beurteilung mit Noten.Referat IC Bildungsstatistik
Verlässliche HalbtagsgrundschuleAlle Schulen, die nicht Ganztagsschulen in gebundener Form sind, gewährleisten verlässliche Öffnungszeiten von 07.30 Uhr bis 13.30 Uhr. Alle innerhalb dieses Zeitraums stattfindenden Aktivitäten sind schulische Veranstaltungen; die Schüler/-innen sind auch zur Teilnahme an der außerunterrichtlichen Förderung und Betreuung verpflichtet, sofern sie nicht am Beginn oder am Ende des Schultages liegt. Die Unterrichts- und Betreuungsphasen werden rhythmisiert, verpflichtender Unterricht kann auch nach 13.30 Uhr erteilt werden.GsVO §26
VolkshochschuleVHSVolkshochschulen dienen der allgemeinen und beruflichen Fortbildung. Die Veranstaltungen werden in Form von Kursen oder Vorträgen durchgeführt und erstrecken sich auf alle Wissensgebiete. In der VHS können Erwachsene und Jugendliche ab 15 Jahren lernen.Referat IC Bildungsstatistik
VollzeiteinheitVZEBei der Berechnung von Vollzeiteinheiten werden die vollzeit-, teilzeit- und stundenweise Beschäftigten entsprechend dem belegten Stellenanteil berücksichtigt. Es wird folglich festgestellt, wie viele Kräfte eingesetzt und vergütet werden, um die Schüler/-innen zu unterrichten bzw. zu betreuen.Referat IC Bildungsstatistik
Vorbereitungsdienst Der Vorbereitungsdienst der Lehramtsanwärter für das Amt der Lehrkraft – mit fachwissenschaftlicher Ausbildung in zwei Fächern –, der Lehrkraft an Sonderschulen (Lehrkraftsanwärter/-innen) und des Studienrats (Studienreferendare) sollen die Lehramtsanwärter/-innen mit den Anforderungen des Berufes vertraut machen und sie zu selbständigem Handeln in Schule, Unterricht und Erziehung befähigen. Referat IC Bildungsstatistik
Vorzeitiges AufrückenSchüler/-innen in der Schulanfangsphase, bei denen die Klassenkonferenz nach einem Schulbesuchsjahr beschließt, dass sie die Lern- und Entwicklungsziele der Schulanfangsphase erreicht haben, rücken auf Antrag ihrer Erziehungsberechtigten vorzeitig in die Jahrgangsstufe 3 auf. Ab Jahrgangsstufe 3 ist ein vorzeitiges Aufrücken (Überspringen) auf Antrag oder im Einvernehmen mit den Erziehungsberechtigten möglich, wenn Schüler/-innen die Anforderungen regelmäßig hervorragend erfüllt sowie ihre oder seine Begabung den erfolgreichen Besuch der nächsthöheren Jahrgangsstufe und eine bessere Förderung der individuellen Lernentwicklung erwarten lässt.Referat IC Bildungsstatistik
Weitere Qualifikationen Als weitere Qualifikationen von Lehrkräften werden Fächer bezeichnet und erfasst, für die in der Regel ein Ausbildungsnachweis vorliegt (Fortbildungsqualifikation). -> Ausbildungsfach, -> KompetenzfachReferat IC Bildungsstatistik
Wiederholer/-innenAls Wiederholer/-innen gelten Schüler/-innen, die eine Klassenstufe zum zweiten Mal durchlaufen (wegen Nichtversetzung oder freiwilliger Wiederholung), unabhängig davon, ob sie die Schulart gewechselt haben (KMK). Nicht zu Wiederholern zählen Schüler/-innen im 3. Schulbesuchsjahr der Schulanfangsphase.KMK
WiederholerquoteDie Wiederholerquote beschreibt (ggf. schulartbezogen) den Anteil der Schüler/-innen, die eine bestimmte Klassenstufe noch einmal durchlaufen. Sie wird daher errechnet als Quotient aus der Zahl der Wiederholer (Summe aus Nichtversetzten und freiwilligen Wiederholern) und der Gesamtzahl der Schüler/-innen einer Klassenstufe im gleichen Schuljahr.KMK
WillkommensklassenIn Berlin gibt es Willkommensklassen für neu zugewanderte und geflüchtete Kinder und Jugendliche. Ziel der Willkommensklassen ist es, die Schüler/-innen optimal zu fördern und ihnen einen schnellen Übergang in das Regelschulsystem zu ermöglichen. Referat IC Bildungsstatistik
Zentral verwaltete SchulenDie Schulaufsichtsbehörde verwaltet als zuständige Schulbehörde die äußeren Schulangelegenheiten der beruflichen Schulen, der Staatlichen Technikerschule, der Staatlichen Ballettschule und Schule für Artistik, der Schulfarm Insel Scharfenberg, des Musikgymnasiums Carl Philipp Emanuel Bach, des Abendgymnasiums Prenzlauer Berg, der Eliteschulen des Sports, des Französischen Gymnasiums (Collège Français), der John-F.-Kennedy-Schule (Deutsch-Amerikanische Schule) und der Staatlichen Internationalen Schulen (zentral verwaltete Schulen).§SchulG Berlin §105 (5)
ZumessungsfrequenzIm Unterschied zur Klassenfrequenz definiert die Zumessungsfrequenz die Zahl der Schüler/-innen pro Klasse, die zur Bemessung der Stunden aus der Stundentafel herangezogen werden. Die Zumessungsfrequenz für die SEK I der Gymnasien ist z.B. 29 Schüler/-innen je Klasse.Referat IC Bildungsstatistik
ZumessungsrelationDie Zumessungsrelation (Schüler/-innen je Vollzeiteinheit-Bedarf) beschreibt die Versorgung einer Schule mit Stunden nach Zumessungsrichtlinien (Stundentafel, Strukturmittel und Profilbedarf) ohne die tatsächliche Lehrkräftesituation zu berücksichtigen. Diese Relation ermöglicht eine Aussage über die Struktur einer Schule. Eine kleine Zumessungsrelation bedeutet eine hohe zusätzliche Zumessung über die Stundentafel hinaus (z.B. auf Grund von Sprachförder- oder Profilbedarf). Formel: Gesamtschüler/-innenzahl der Schule / (Gesamtstundenbedarf der Schule incl. Profilbedarf / Pflichtstundenzahl der Lehrkräfte an dieser Schule) Referat IC Bildungsstatistik
Zurückgestellte SchulpflichtigeSchulpflichtige Kinder können auf Antrag der Erziehungsberechtigten von der Schulbesuchspflicht um ein Jahr zurückgestellt werden, wenn der Entwicklungsstand des Kindes eine bessere Förderung in einer Einrichtung der Jugendhilfe erwarten lässt. Referat IC Bildungsstatistik
Zweitausbildung (berufliche Schulen)Die Zweitausbildung ist aus der schulischen/beruflichen Vorbildung bzw. aus den gewählten Berufen ermittelbar: - Die Schulabschlüsse FHR und AHR führen zur Studienbefähigung. - abgeschlossene Berufsausbildungen der dualen Ausbildung - ISCED-Zuordnung der Berufe bei der Berufsfachschule - Zuordnung der BG bei der Fachoberschule Referat IC Bildungsstatistik
Zweite StaatsprüfungDie schulpraktische Ausbildung schließt mit der Zweiten Staatsprüfung ab. Sie wird vor den vom Prüfungsamt eingerichteten Prüfungsausschüssen für die Zweite Staatsprüfung abgelegt. Referat IC Bildungsstatistik
Zweiter BildungswegEinrichtungen des Zweiten Bildungswegs dienen zum nachträglichen Erwerb allgemeinbildender und beruflicher Abschlüsse. ->Kollegs, ->Abendgymnasien, ->VolkshochschulenReferat IC Bildungsstatistik